Fragen und Antworten
Welche Containerarten gibt es?
Welche Containergrößen gibt es?
Kann man Container mit einer Schubkarre befahren?
2. ALLES ZUR BESTELLUNG + LIEFERUNG
Wie kann ich bei Ihnen bestellen?
Wann wird der Container geliefert?
Wie lange darf der Container stehen bleiben?
Wann wird der Container abgeholt?
Kann ich auch dem Fahrer sagen, wann der Container abzuholen ist?
Wo kann und darf ich den Container hinstellen?
Woher bekomme ich eine Genehmigung bei Nutzung von öffentlichem Grund?
Was kostet die Sondernutzung auf öffentlichem Grund?
Kann durch enge Ein- / Zufahrten ein Container gestellt werden?
Wieviel Platz benötigt der LKW?
Können mehrere Container (zum Trennen) aufgestellt werden?
Wo ist Ihr Einzugsgebiet, wohin/wie weit fahren Sie?
4. ALLES ZUR CONTAINERBEFÜLLUNG
Was darf in den Container – was muss ich trennen?
Was darf NICHT in den Container?
Darf der Container überladen sein?
Was kann ich gegen ungewollte Mitbefüller machen?
Wie muss Sondermüll (künstliche Mineralfasern wie Glas- oder Steinwolle (KMF), Asbest, Farben, etc.) entsorgt werden?
Kann der Fahrer auf die Befüllung warten?
5. ALLES ZU PREISEN, RECHNUNGSTELLUNG, BEZAHLUNG
Wieviel kostet der Container absolut?
Wieviel kostet der Container pro Tag?
Ist eine sortenreine Befüllung günstiger?
Wie und wann bezahle ich die Rechnung?
Was bedeutet zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für mich?
Was mache ich bei regelmäßigem Abfallanfall?
1. ALLES ÜBER DIE CONTAINER
Welche Containerarten gibt es?
Wir bieten Ihnen bedarfsgerechte Absetzcontainer und Abrollcontainer.
Welche Containergrößen gibt es?
Eine Übersicht zu unseren Containergrößen finden Sie hier.
Kann man unsere Container mit einer Schubkarre befahren?
Die Absetzmulde mit 5 m³ und 7 m³ können wir Ihnen mit einer heckseitigen Klappe liefern, damit Sie auch optimal und mit weniger Anstrengung den Container beladen können. Alle Abrollcontainer ab 10 m³ haben heckseitig eine zweiflügelige Tür.
2. ALLES ZUR BESTELLUNG + LIEFERUNG
Wie kann ich bei Ihnen bestellen?
Rufen Sie uns an unter: (02853) 956 9015, schicken uns ein Fax unter (02853) 956 90 99 oder eine E-Mail (Details unter Anfrage und Bestellung)
Wann wird der Container geliefert?
In der Regel stellen wir den Container nach der Bestellung am darauffolgenden Arbeitstag (Mo.-Fr.) auf bzw. holen diesen auch wieder am nächsten Tag nach Anruf ab. Wenn Sie Terminwünsche haben, müssen diese jedoch mit der Disposition vereinbart werden. Die Vorlaufzeit sollte deshalb optimalerweise ein bis zwei Tage sein.
Wie lange darf der Container stehen bleiben?
Versuchen Sie, Container nicht unnötig lange stehen zu lassen, um Befüllungen durch Fremde zu vermeiden. Wir berechnen für die ersten zwei Wochen keine Stand- oder Containermiete.
Wann wird der Container abgeholt?
Dies geschieht erst nach Rückmeldung von Ihnen. Sofern Sie den Container werktags bis 13.00 Uhr freimelden, wird dieser in der Regel am nächsten Arbeitstag abgeholt, ansonsten am übernächsten. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass wir ungehindert an den Container heranfahren können und er z.B. nicht zugeparkt ist. Bleibt die Abholung erfolglos, weil der Container nicht zugänglich war, wird die vergebliche Anfahrt in Rechnung gestellt.
Kann ich auch dem Fahrer sagen, wann der Container abzuholen ist?
Ja, selbstverständlich. Es wäre aber von Vorteil, wenn Sie zusätzlich anrufen und Bescheid geben. Es kann dann auch gesagt werden, wann die Abholung erfolgen kann.
3. ALLES ÜBER DEN AUFSTELLORT
Wo kann und darf ich den Container hinstellen?
Wir können den Container auf Ihren Privatgrund stellen (z.B. Garageneinfahrt). Falls Sie selbst keinen Platz haben und er auf öffentlichem Grund (Gehweg, Parkbucht, Straße etc.) abgestellt werden muss, ist unbedingt eine Genehmigung durch Sie bei Ihrer Stadt einzuholen.
Sondernutzung:
Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen ist eine Sondernutzungserlaubnis Ihrer Stadt erforderlich, auch wenn der Container lediglich 24 Stunden aufgestellt wird.
Diese Erlaubnis ist rechtzeitig durch Sie bei Ihrer Stadt einzuholen und kann unter folgenden Kontaktdaten beantragt werden:
Für das Stadtgebiet Bottrop
Stadt Bottrop, Straßenverkehrsamt
Verwaltungsgebäude Händelstraße, Händelstr. 9, 46236 Bottrop
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Für das Stadtgebiet Essen
Stadt Essen,
Amt f. Verkehrs- u. Baustellenmanagement, Abt. 39-1-2.3, Schederhofstr. 45, 45121 Essen
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Für das Stadtgebiet Gelsenkirchen
Rathaus Buer,
Goldbergstraße 12, 45894, Referat Verkehr, Zimmer 115
(0209) 1 69 40 81 / Herr Sakowski (nördliches Stadtgebiet)
(0209) 1 69 40 81 / Frau Weitbrecht (südliches Stadtgebiet)
Für das Stadtgebiet Oberhausen
Stadt Oberhausen,
Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen, Bereich Verkehr- und Baustellenmanagement, Gebäude A, (2. Etage)
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Für das Stadtgebiet Recklinghausen
Stadt Recklinghausen,
Raum 327, Stadthaus A, Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Für das Stadtgebiet Mülheim
Stadt Mülheim
Ordnungsamt - Straßenverkehrsrechtliche Abt. 32-3
Am Rathaus 1
45468 Mülheim
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Für das Stadtgebiet Dinslaken
Stadt Dinslaken
Technisches Rathaus
Fachdienst 5.1 - Tiefbau
Frau Brinkmann
Hünxer Str. 81
46537 Dinslaken
Weitere Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie hier
Gemeinde Schermbeck
Rathaus, Weseler Str. 2, 46514 Schermbeck
Tel. 02853 91 04 122 – Herr Lindemann
Gemeinde Hünxe:
Rathaus, Dorstener Str. 24, 46569 Hünxe
Tel. 02858 69 306 – Herr Maik
Verkehrssicherungspflicht:
Über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen informieren Sie selbstverständlich die oben genannten Stellen, sofern der Container auf öffentlichen Gehwegen, Straßen und Plätzen aufgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Barken, Leuchten oder Absperrband können durch uns leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Haftung:
Da Sie den Ort des Containers bestimmen, beachten Sie bitte, dass wir für Beschädigungen aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit an Hofflächen, Einfahrten, Privatstraßen etc., welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen des Containers entstehen, keinerlei Haftung übernehmen.
Was kostet die Sondernutzung auf öffentlichem Grund?
Diese Frage können wir leider nicht ausreichend beantworten, da die Städte jeweils ein spezielles Verwaltungsgebührenmodell haben.
Für die Genehmigung kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden, die nach dem mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand bemessen wird. Zusätzlich wird in der Regel eine Gebühr für die Sondernutzung der Verkehrsfläche fällig werden, deren Höhe zumeist von der Bedeutung der Straße, der belegten Fläche und der Dauer der Sondernutzung abhängig ist.
Kann durch enge Ein-/ Zufahrten ein Container gestellt werden?
Wenn Sie enge Ein- oder Zufahrten haben, messen Sie diese aus und nennen uns die Maße.
Wieviel Platz benötigt der LKW?
Dort, wo z.B. die Müllabfuhr reinfährt, kommen wir auch hin. Auch mit unseren Absetz- und Abrollcontainern wird der Container immer hinter dem Fahrzeug abgestellt. Das bedeutet, dass vor dem Containerstandort noch Platz für das Fahrzeug sein muss (beim Absetzfahrzeug mindestens 9 m Länge, beim Abrollfahrzeug mindestens 12 m Länge und jeweils 2,8 m Breite)
Können mehrere Container (zum Trennen) aufgestellt werden?
Selbstverständlich.
Wo ist Ihr Einzugsgebiet, wohin/wie weit fahren Sie?
Im ganzen Ruhrgebiet. Unser Einzugsgebiet ist das Ruhrgebiet und der Niederrhein.
4. ALLES ZUR CONTAINERBEFÜLLUNG
Was darf in den Container – was muss ich trennen?
Generell ist zu sagen, dass Bauschutt immer separat und möglichst ohne Verunreinigungen zu entsorgen bzw. zu verwerten ist. Meist ist es günstiger, wenn vor Ort getrennt wird, z.B. Holz, Bauschutt, Baumischabfälle.
Was darf NICHT in den Container?
Der Inhalt der Container darf nicht vermischt werden mit Sondermüll (oder fachlich richtig: gefährlichen Abfällen). Hierzu gehören z.B. Farben, Lacke, Spraydosen, Autobatterien, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren, kontaminierte Böden oder Hölzer, Isolier-/Glas-/Steinwolle, asbesthaltige Baustoffe, Kühlschränke u.v.m. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden – fragen Sie uns hierzu bitte direkt. Lebensmittel und verderbliche Ware entsorgen wir nicht.
Darf der Container überladen sein?
Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Wir wollen und müssen im Straßenverkehr die Ladung ordentlich und gesichert befördern. Dies ist aber nur möglich, wenn die Container nicht überladen sind.
Was kann ich gegen ungewollte „Mitbefüller“ machen?
Befüllen Sie immer die Container zeitnah und melden Sie uns die Container schnellstmöglich frei (siehe oben zu 2.), wenn Sie fertig sind. Dann können wir uns um die Abholung kümmern. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Container im Privatgrund aufzustellen, ist ein ungewolltes Befüllen meist auszuschließen. An manchen Orten empfiehlt es sich, Bauzäune aufzustellen oder Container mit Planen abzudecken. Wir haben auch Deckelcontainer, fragen Sie unseren Disponenten. Er berät Sie gern unter (02853) 956 9015.
Wie muss Sondermüll (künstliche Mineralfasern wie Glas- oder Steinwolle (KFM), Asbest, Farben, etc.) entsorgt werden?
Es gibt im Abfallkatalog eine Vielzahl von sog. gefährlichen Abfällen. Hierzu beraten wir Sie auch gern telefonisch. Häufig treten auf: Mineralwolle, Steinwolle (kaschiert oder auch unkaschiert). KMF muss in sog. KMF-Säcken (Durchmesser 1,2 m, Länge 2,5 m = Volumen von 2 m³) verpackt und entsorgt werden.
Ähnlich ist es bei asbesthaltigen Baustoffen. Hierfür gibt es zwei Arten von sog. big-bags. Einen für Platten (260 x 125 x 30 cm), wie z.B. die Well-Eternit-Platten, und einen kleineren für Fassaden und/oder Bruchstücke (90 x 90 x 110 cm).
Firmen benötigen eine Sachkunde, um diese demontieren zu dürfen (wir besitzen diese ebenfalls).
Kann der Fahrer auf die Befüllung warten?
Manchmal erfordern außergewöhnliche Baustellen auch außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn der Fahrer auf die Befüllung warten soll, ist dieses vorher mit der Disposition abzusprechen. Sorgen Sie dafür, dass die Befüllung zeitnah erfolgt, dies ist möglich, wenn ausreichend Arbeitskräfte bereitstehen. Wenn Sie nur den Fahrer fragen, kann er in der Regel nicht auf die Befüllung warten, er muss seine Termine einhalten.
5. ALLES ZU PREISEN, RECHNUNGSTELLUNG, BEZAHLUNG
Wieviel kostet der Container absolut?
Generell ist zu sagen, dass der Preis sich nach dem tatsächlichen Inhalt und dem Volumen richtet. Zudem haben wir meist Komplettpreise, d.h., diese sind inklusive Anfahrt, Abfahrt und Entsorgungs- bzw. Verwertungskosten.
Bei der Entsorgung in Abrollcontainern wird in der Regel nach Transportkosten und Entsorgung bzw. Verwertung je Gewichtstonne abgerechnet.
Bei der Entsorgung von Bauschutt wird ein Festpreis für die Transportkosten, Entsorgung bzw. Verwertung berechnet.
Wieviel kostet der Container pro Tag?
Bei Standzeiten von länger als zwei Wochen berechnen wir:
Für Absetzcontainer: 18,00 € pro Woche; 4,00 € pro Tag
Für Abrollcontainer: 26,00 € pro Woche; 6,00 € pro Tag
Ist eine sortenreine Befüllung günstiger?
Sicher. Wenn man z.B. Holz extra trennen kann, ist dieses günstiger, als es in den Baumischcontainer mit hineinzugeben. Bauschutt wird generell verwertet und ist jedenfalls dann preisgünstig, wenn er ohne Verunreinigungen, wie z.B. Tapetenreste, Kabelreste, Holzreste, entsorgt werden kann.
Wie und wann bezahle ich die Rechnung?
Nach Rechnungstellung und nach Zahlungsziel. Wir behalten uns vor, nach Absprache sofort auf der Baustelle zu kassieren.
6. ALLES SONSTIGE
Was bedeutet „Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb“ für mich?
Sie sind dafür verantwortlich, einen gewissenhaften Entsorger für Ihre Abfälle zu wählen. Mit einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach.
Was mache ich bei regelmäßigem Abfallanfall?
Gerne beraten wir Sie auch, um ein Abfallkonzept zu erarbeiten, das Ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird.