Containerdienst Abfall-ABC

Altholzabfall

Althölzer, im Fachjargon AI- bis AIII-Hölzer, sind alle Formen von Hölzern, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können. Dazu zählen neben Stammhölzern auch Paletten, Holzvertäfelungen, Holzfußböden, Spanplatten etc.

Nicht zum Altholz zählen jedoch Hölzer mit Teerpappeanhaftungen, Fensterholz, sog. Palisaden, Bahnschwellen und auch der sog. Jägerzaun. Alle Hölzer, die kesseldruckimprägniert sind, zählen zum Sonderabfall als sog. AIV-Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden.

Altholzabfälle sind u. a.:

  • Balken
  • Bretter
  • Furnierholz
  • Holzkisten
  • Paletten
  • Schnittreste
  • Türen
  • Möbel

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Bahnschwellen
  • Jägerzaun
  • Fensterholz
  • druckimprägnierte Hölzer

Sie sind Sonderabfall und müssen separat entsorgt werden.
Auch dazu bieten wir kostengünstige Lösungen an.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie dem Holzsammelcontainer andere Abfallstoffe beiladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle

Sogenannte fest gebundene Asbestprodukte sind:

Asbestzement, Eternit-/Welleternitplatten, Fassadenverkleidungen, Blumenkästen, Heizungsverkleidungen, Rohre, Sanitärwände, Lüftungskanäle, bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex), Stand-Aschenbecher und ähnliche Materialien. Asbest ist besonders gefährlich (Sonderabfall) und muss verschlossen (verpackt in Big Bags [Kunststoffsäcke] oder in geschlossenen Containern) verladen und transportiert werden.

Das ist noch zu beachten:

Bei Vermischungen von Asbest mit anderen Materialien werden diese anderen Materialien automatisch auch zu Asbest. Selbst wenn wir also in einem preisgünstigen Bauschuttcontainer auch nur geringe Mengen Asbest finden, wird damit der gesamte Container zum Asbestcontainer.

Baumischabfall

Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:

  • Bodenaushub
  • Gips, Rigipsteile
  • Glas
  • Gummi
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Kabel
  • Kunststoffe
  • Holz
  • Metalle
  • Papier, Pappe

Bitte beachten Sie:

In unsere Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden! Schadstoffverunreinigungen oder schadstoffbelastete Stoffe, wie z.B. Eternitplatten (asbesthaltig) oder Lacke und Farben, gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.

Bauschutt

Steine und Baustoffe aus Leichtbauweise sind ein häufig eingesetzter Baustoff in der Bauindustrie für Trennwände innerhalb von Gebäuden. Dieser Baustoff ist sehr leicht gegenüber massiven Steinmauern, doch in der Verwertung nicht zu verarbeiten und daher in einer preislich erhöhten Sparte erfasst. Bauschutt besteht aus folgenden Stoffen:

  • Dachziegel
  • Fliesen und Kacheln
  • Mauerwerk
  • Mörtel- oder Putzreste
  • reiner Betonabbruch
  • Straßenaufbruch
  • Waschbecken und Kloschüsseln
  • Ziegelsteine

Ein Container wird sofort zum Baumischabfallcontainer, wenn eine Mischung mit Stoffen, wie z.B. Holz, Rigips, Metall, Kunststoff usw., erfolgt.

Bitte beachten Sie: Abfälle können nur als Bauschutt entsorgt werden und somit für Sie kostengünstig, wenn Sie den Bauschuttcontainer ordnungsgemäß befüllen. Bitte werfen Sie deshalb keine Baumischabfälle (siehe oben) in den Container.

Bodenaushub

  • Lehm
  • Steine
  • Tonboden

Hierunter fällt Erdreich in allen Zusammensetzungen, auch wenn Ziegel oder dergleichen (kleiner 10 %) mit dem Erdreich vermischt sind.

Gartenabfälle

Zu den Garten- und Parkabfällen gehören:

  • Äste
  • Baum- und Ast-Schredderabfälle
  • Baumstümpfe
  • Grünschnitt
  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Wurzeln nach Absprache

Bitte beachten Sie: Wurzeln und Äste dürfen hierbei nur einen maximalen Durchmesser von 20 cm und eine max. Länge von 1 m haben. Es dürfen keine anderen Bestandteile dem Gartenabfall zugeführt werden.

Elektroschrott / Elektronikschrott

Dazu zählen Kühlschränke, Herde, Computer, Monitore, Haushaltskleingeräte (sog. braune und weiße Ware) und anderes.

Hinweis:
Für E-Schrott muss ein eigener Container oder müssen Gitterboxen gestellt werden. Nicht zum Elektroschrott gehören jedoch alte Elektroheizkörper (separate Entsorgung auf Anfrage), soweit diese Asbest enthalten können.

Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Es ist sehr wichtig, den Container sortenrein zu befüllen. Durch nicht sortenrein beladene Container entstehen erhebliche Mehrkosten!

Der Energieaufwand bei der Produktion von Recyclingpapier ist deutlich geringer (nur ca. ein Drittel) als bei der Herstellung von neuem Papier aus Holz (Frischfaserpapier). Der Verbrauch an Wasser beträgt nur 15 %, die Gewässerbelastung beträgt nur etwa 5 %. Damit leistet das Papierrecycling einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Papier, Pappe und Kartonagen dürfen enthalten

  • Akten
  • Aktenordner aus Pappe (ohne Metallanteile)
  • Briefumschläge
  • Bücher
  • Eierkartons
  • großformatige Um- bzw. Transportverpackungen (bitte zerkleinern)
  • Schreibhefte
  • Kartons
  • Kataloge
  • Pappe
  • Prospekte
  • unbeschichtete Papierverpackungen
  • Verpackungskartonagen
  • Wellpappe
  • Zeitschriften
  • Zeitungen

Dazu gehören jedoch nicht:

  • beschmutzte Papiere und Pappen (= Restmüll)
  • Essensreste
  • Fotos (= Restmüll)
  • Glas
  • Hygienepapiere, wie z.B. gebrauchte Papiertaschen- u. Papierküchentücher
  • metall-, kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen
  • Plastik
  • Sonderabfälle jeglicher Materialmischungen
  • verschiedenartige Materialien
  • Styropor (=Sonderabfall, gesondert zu betrachten)
  • Tapeten (= Restmüll)
  • Windeln (= Restmüll)

Sperrmüll

Unter Sperrmüll fallen Abfälle aus Privathaushalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Menge nicht in die üblichen Müllbehälter entsorgt werden dürfen.

Zum Sperrmüll gehören:

  • Bettgestelle
  • Bügelbretter
  • Dreiräder und Roller
  • Fahrräder
  • Gardinenstangen
  • Kinderwagen
  • Koffer (ohne Inhalt)
  • Lattenroste
  • Leitern
  • Matratzen
  • Möbel
  • Regale
  • Teppiche und Teppichböden
  • Truhen

Nicht zum Sperrmüll gehören dagegen Baustellenabfälle, wie z.B. Bauholz, Türen, Fenster, Isoliermaterialien und Zäune, denn zum Sperrmüll gehören nur „bewegliche Gegenstände”, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden. Für die Entsorgung der Baustellenabfälle und des Bauschutts können Sie einen Container in gewünschter Größe bestellen. Wir beraten Sie gerne.

Auch gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), wie z.B. Leuchtstoffröhren und Kfz-Batterien oder Abfälle wie Altreifen, Baum– und Heckenschnitt, gehören nicht zum Sperrmüll.

Teerpappe

Teerpappe muss als gefährlicher Sonderabfall gesondert entsorgt werden.
Bei der Entsorgung ist darauf zu achten, dass die Stücke das Maß 50 cm x 50 cm nicht überschreiten.