Nottenkämper Umweltdienste GmbH

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und der Firma Nottenkämper Um­weltdienste GmbH durch persönliche oder telefonische Bestellung zu den nachfolgenden Be­dingungen geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragge­bers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Notten­kämper Umweltdienste GmbH stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

 

2. Aufstellung der Container, Baustelle, Lagerplätze/Gehwege

Der Container wird von der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH auf den vom Auftrag­geber bestimmten Platz gestellt. Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschließlich Zufahr­ten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit den für die Auftragserfüllung erforderlichen Fahrzeugen bedenkenlos und ohne Schaden zu verursachen, erbracht werden kann. Insbe­sondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Zuwegung von der öffentlichen Straße zu Containerstandplatz in rechtlich zulässiger Weise und verkehrssicher zu befahren ist und der Untergrund oder die Deckschicht der Zuwegung das Gewicht des eingesetzten Container­fahrzeuges einschließlich der Ladung trägt. Bei Nichtbeachtung trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung. Für Schäden jeglicher Art, die aufgrund ungesicherter Zu- und Abfahrten sowie ungesicherter Aufstell-/Lagerplätze entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Notwendige Beleuchtungen sind Sache des Auftraggebers. Eine Standortveränderung des Containers geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Einfahrtsbreite, zur Gestellung des Contai­ners, muss mindestens 3,00 Meter betragen und eine Durchfahrtshöhe von 3,80 m ist erfor­derlich.

 

3. Verkehrssicherungspflicht, Haftung für den Container, Schäden am Container

Eine für die Containeraufstellung im öffentlichen Verkehrsraum eventuell notwendige Son­dernutzungserlaubnis sowie möglicherweise weitere öffentlich-rechtliche Genehmigungen hat der Auftraggeber selbst auf seine Kosten einzuholen. Gegebenenfalls erforderliche Sicher­heitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrungen oder Beleuchtun­gen hat der Auftraggeber unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u.a. der Straßenverkehrsordnung) selbst und auf eigene Kosten durchzuführen. Für diesbezügli­che Unterlassungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und stellt die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Für den Verlust oder die Beschädigung des Containers in der Zeit von der Bereitstellung bis zu Abholung haftet der Auftraggeber, auch wenn die Ursache nicht festgestellt werden kann. Zu ersetzen sind im Falle der Reparatur die entstandenen Reparaturkosten lt. Rechnung und im Fall des Ersatzes der Wiederbeschaffungswert zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist nicht befugt, den Container von Dritten transportieren zu lassen. Alle Container sind mit den vorgeschriebenen Warnfolien ausgestattet. Bei Aufstellung der Container überzeugt sich der Auftraggeber unverzüglich über die gute Sichtbarkeit der Warnfolien. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Warnfolien während er Containermietzeit immer sichtbar und nicht verschmutzt sind.

 

4. Beladung und Deklaration

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Container nur mit den vertragsgerechten Stoffen befüllt wird. Das Lademaß (bei Bodenmassen bis Unterkante der Containervorder- und Rückwand, bei Schutt und Sperrmüll (bis Oberkante Seitenwände) ist einzuhalten. Das Fahrzeug muss mit beladenem Container verkehrssicher sein. Stellt der Mitarbeiter der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH bei Abholung des Containers im Rahmen der Sicht­überprüfung fest, dass das zulässige Lademaß nicht eingehalten wurde, das zulässige Ge­samtgewicht überschritten wird oder offensichtlich nicht vertragsgerechte Stoffe eingefüllt wurden, ist die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH berechtigt, die Rücknahme des Containers solange zu verweigern, bis der Kunde den vertragsgerechten Zustand hergestellt hat. Die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH kann dem Auftraggeber eine Frist zur Erledigung setzen und ist nach erfolglosem Fristablauf zur Ersatzvornahme zu Lasten des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration der in den Contai­ner gefüllten Stoffe verantwortlich. Erneute Anfahrt und Zeitverlust müssen in Rechnung ge­stellt werden.

 

5. Nicht vertragsgerechte Stoffe

Bei der Abholung des Containers kann von der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH regelmäßig nicht überprüft werden, ob der Container nur mit vertragsgerechten Stoffen bela­den ist. Stellt sich bei der Ablieferung der transportierten Stoffe bei der Verwertung heraus, dass der Container nicht vertragsgerechte Stoffe enthält, wird die Firma Nottenkämper Um­weltdienste GmbH diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers einer fachgerechten Entsor­gung bzw. Verwertung zuführen. Ist dieses nicht möglich oder mit einem zu hohen Kostenrisi­ko verbunden, liefert die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH diese Stoffe auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurück. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten einer notwendi­gen Reinigung des Containers. Es dürfen nicht geladen werden:

· menschliche und tierische Abfallstoffe

· Stalldung

· Wundverbände

· ekelerregende und übelriechende Stoffe

· Tierkadaver

· Gifte und giftähnliche Stoffe

· auch als Beimischung zu anderen Stoffen

· flüssige oder leicht vergasende Stoffe

· leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe

· auch als Beimischung zu anderen Stoffen

· sonstige chemische Stoffe, Öle, Fette, flüssiger Beton oder Speis.

Innerhalb des Containers darf nichts verbrannt werden. Bei Nichtbeachten gehen die daraus entstehenden Schäden zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Anlieferung und Abholung, Änderung der Vertragsdauer, Mietzeit

Der Container wird dem Auftraggeber am vereinbarten Tag spätestens bis 16.00 Uhr zur Ver­fügung gestellt, falls keine andere Uhrzeit vereinbart wurde. Die Abholung erfolgt am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, spätestens bis 16.00 Uhr. Für Verzögerungen, die aufgrund von Störungen im Straßenverkehr, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, behördlichen Eingriffen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen oder nicht von Mitarbeitern der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Verkehrsunfällen eintra­ten, übernimmt die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH keine Haftung. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung und Abholung des Containers zu den vereinbar­ten Terminen möglich ist. Will der Auftraggeber den Termin zu Anlieferung verändern oder die Mietzeit abkürzen oder verlängern, hat er die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH spä­testens am Vortag der eigentlich vereinbarten Anlieferung oder Abholung bis 14.00 Uhr zu informieren. Die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH behält sich die Zustimmung zu der vom Auftraggeber gewünschten Vertragsänderung vor, wird aber bei freien Kapazitäten dem Wunsch des Auftraggebers nach Möglichkeit entgegenkommen. Kann der Container am vereinbarten Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht angeliefert oder nicht abgeholt werden, trägt der Auftraggeber die zusätzlichen Transportkosten. Die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH kann darüber hinaus Verzugsschaden geltend machen. Die Container sind 14 Tage mietfrei. Bei Standzeiten von mehr als 14 Tagen berechnen wir:

für Absetzcontainer:            18,00 € pro Woche,       4,00 € pro Tag

für Abrollcontainer:             26,00 € pro Woche,       6,00 € pro Tag

 

7. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verletzung einer Ver­tragspflicht, aus Verschulden anlässlich von Vertragsverhandlungen und außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrläs­siger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Not­tenkämper Umweltdienste GmbH beruht oder durch Verletzung einer für die Vertragsdurch­führung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von der Firma Nottenkämper Umwelt­dienste GmbH arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Le­ben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesent­licher Verpflichtung haftet die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH nicht für bei Ver­tragsabschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsge­setz bleibt hiervon unberührt.

 

8. Liefer- und Übernahmescheine

Unsere Liefer-, Stell- und Abholscheine sind Rechnungsgrundlage. Sofern die Beladestelle besetzt ist, hat der Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter die Daten zu prüfen und zu unter­schreiben. Der Fahrer beurteilt die Ladung auf Grund der Sichtkontrolle, die endgültige Ab­fallart wird bei der Container-Entleerung (Abkippen) bestimmt, gegebenenfalls berichtigt und danach berechnet. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vorzubringen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Unterzeichner des Leistungs­nachweises vom Auftraggeber befugt ist, den Stell- bzw. Abholschein zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt in jedem Fall als verbindlich.

 

9. Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

Zu einer Änderung des vereinbarten Preises ist die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH nur und insoweit befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbrin­gung die maßgeblichen Verwertungs- bzw. Entsorgungsgebühren ändern. Die Firma Notten­kämper Umweltdienste GmbH verpflichtet sich, unverzüglich den Kunden darüber zu infor­mieren. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt netto Kasse zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit von der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH anerkannten, oder rechtskräftig festge­stellten Gegenforderungen möglich. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Schuldnerver­zugs erfolgt, stellt die Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH dem Kunden jeweils 5,00 € in Rechnung. Der Schuldner trägt zusätzlich die Verzinsung in gesetzlicher Höhe. Vergebli­che Anfahrten werden vom Auftragnehmer in Höhe von 60,00 € zzgl. der gültigen Mehrwert­steuer in Rechnung gestellt. Wartezeiten von mehr als 15 Minuten werden pro angefangene Viertelstunde in Höhe von 18,00 € zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen, ist der Erfüllungsort und Gerichtstand Oberhausen.

 

11. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass sei­ne Daten in dem Umfang von der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH gespeichert werden, der zur Auftragsdurchführung und zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von der Firma Nottenkämper Umweltdienste GmbH erforderlich ist. Änderungen und Ergän­zungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich vereinbart sind. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Bestellung und werden wie die jeweils aktuelle Preisliste vorbehaltlos anerkannt.

 

Hünxe, April 2017

 

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